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Flugreisen zwischen den USA und Europa: Entschädigungsansprüche für gestörte Flüge

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Flugverspätungen oder gar Annullierungen sind mehr als ärgerlich Flugverspätungen oder gar Annullierungen sind mehr als ärgerlich jeshoots.com

Wenn Passagiere zwischen den USA und Europa fliegen und auf Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen stoßen, haben sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung EG Nr. 261/2004.

Diese Regelung gilt für Flüge von den USA in die EU und umgekehrt, sofern die Fluggesellschaft in der EU ansässig ist oder von einem EU-Flughafen startet.

Die Entschädigungshöhe variiert je nach der Länge der Verspätung bei Ankunft, der Flugstrecke und der Verantwortlichkeit der Fluggesellschaft für die Störung. Bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden, Annullierungen oder Überbuchungen können Passagiere in der Regel bis zu 600 Euro Entschädigung erhalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Flugstörungen automatisch zu einer Entschädigung führen.

Oft sind die Informationen nur dürftigOft sind die Informationen nur dürftig

Einige Dienstleistungsunternehmen wie AirHelp unterstützen Fluggäste dabei, ihre Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Diese Unternehmen prüfen die Ansprüche der Passagiere und können rechtliche Schritte im Namen der Fluggäste einleiten, um angemessene Entschädigungen zu erlangen. Dabei erheben sie normalerweise eine Provision, die im Erfolgsfall von der erhaltenen Flug Entschädigung abgezogen wird.

Die Passagiere können zunächst versuchen, direkt mit der Fluggesellschaft Kontakt aufzunehmen, um eine Entschädigung zu beantragen. Dennoch kann die Inanspruchnahme von Diensten wie denen von AirHelp in Fällen, in denen rechtliche Schritte erforderlich sind, vorteilhaft sein. Solche Unternehmen verfügen über Fachwissen und Erfahrung in der Durchsetzung der Fluggastrechte.

Auch schlechtes Wetter sorgt oft für VerspätungenAuch schlechtes Wetter sorgt oft für Verspätungen

Es ist ratsam, dass Passagiere alle relevanten Unterlagen wie Bordkarten und Buchungsbestätigungen aufbewahren, um ihre Ansprüche zu unterstützen. Dies kann dabei helfen, den Fall zu dokumentieren und die Chancen auf eine Entschädigung zu erhöhen.

Trotzdem sollten Passagiere darauf achten, dass nicht jede Flugstörung automatisch zu einer Entschädigung führt. Externe Faktoren wie extreme Wetterbedingungen können zu Störungen führen, ohne dass die Fluggesellschaft dafür haftbar ist.

Die EU-Verordnung EG Nr. 261/2004 bietet den Passagieren jedoch eine gewisse Sicherheit und Schutz vor unerwarteten Flugstörungen. Unternehmen wie AirHelp können in solchen Fällen eine wertvolle Ressource sein, um die Rechte der Fluggäste zu vertreten und ihnen zu helfen, angemessene Entschädigungen zu erhalten.

Gelesen 744 mal Letzte Änderung am Montag, 08 Januar 2024 00:38
Veröffentlicht in Airlines